2025 Herzlich Willkommen!
2025
Kunst als Ausdruck politischer Ansichten und Werturteile.
Die dynamische Beziehung zwischen Kunst und Politik.
Kunst bietet eine Plattform für Künstler, die gesellschaftliche Normen in Frage zu stellen, oder sogar Widerstand und Revolutionen zu inspirieren. Diese Interaktion ist jedoch nicht auf die moderne Zeit beschränkt. Sie lässt sich durch die Jahrhunderte zurückverfolgen, von allegorischen Porträts bis hin zu Provokationen des öffentlichen Protests.
Kunst bietet eine kraftvolle Plattform zur Ausdrucksform politischer Ansichten und Werturteile. Künstlerinnen und Künstler nutzen vielfältige Formen und Medien, um politische Botschaften zu kommunizieren, Diskurse zu provozieren und zum Nachdenken anzuregen. Über Gemälde, Skulpturen, Fotografien, Lieder, Gedichte oder Theaterstücke und Filme können sie gesellschaftliche Missstände kritisieren, auf Ungerechtigkeiten hinweisen oder politischen Wandel fordern. Dabei sind ihre Werke stets auch ein Spiegel der jeweiligen Zeit, sie reflektieren die gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Umstände und Stimmungen.
Gegenwart: Kunst als Kritik und bewusste Interaktion mit aktuellen Politikthemen.
Nicht selten setzen sie sich mit Themen auseinander, die in der öffentlichen Debatte oftmals gemieden werden oder zu wenig Beachtung finden. Auf diese Weise tragen sie dazu bei, wichtige Themen in das Bewusstsein der Gesellschaft zu rücken und eine Sensibilität für diese zu schaffen. So kann Kunst die öffentliche Meinung beeinflussen und zum politischen Wandel beitragen.
Die Auswirkungen von Kunst auf die politische Landschaft.
Kunst ist also keineswegs isoliert von der politischen Landschaft, in der sie entsteht. Vielmehr interagiert sie mit dieser und prägt sie mit. Dadurch dass Künstler ihre Meinungen und Ansichten durch ihre Werke in Form von Gemälden, Texten, Gedichten. Skulpturen usw. zum Ausdruck bringen, können sie öffentliche Debatten initiieren oder vorantreiben, politische Agenden beeinflussen und zur Entwicklung der Gesellschaft beitragen.
In Anbetracht dessen wird deutlich, dass Kunst nicht bloß Dekoration oder Unterhaltung ist. Stattdessen ist sie ein aktiver Teilnehmer im politischen Diskurs, dessen Stimme nicht unterschätzt werden sollte.
19.12.2025
Link zu unserem Politik & Zeitgeschehen Blog
VISIORAMA-REPORT
Link zu unserem Politik & Zeitgeschehen Video Kanal
Webcats Weitblick • Aus Liebe zur Welt
https://www.dw.com/de/wie-hoch-sind-die-opferzahlen-im-gazastreifen-wirklich/a-73115737
Laut der Deutschen Welle sind mittlerweile über 100.000 Tausend Zivilisten getötet worden, darunter sehr viele Kinder. In den gängigen Talk Shows, wie zum Beispiel bei Markus Lanz spricht man immer noch von ca. 65.000 Toten. Tote sind keine Zahlen, sie waren Menschen aber was soll das Totschweigen der wahren Opferzahlen? Deutschland ist neben den USA der zweitgrößte Waffenlieferant an Israel (trotz der per Haftbefehl verfolgten Regierungsmitglieder).
Deutschland ist das Täuscheland, so wie es Friedrich Nietzsche bereits um 1880 schon gut erkannte. Eine Schande!
Verurteilen Sie die Hamas? Verurteilen Sie den 7. Oktober? Verurteilen Sie das Böse?
- Die Empörung wirkt wie ein Theaterstück: zitternde Stimmen, feierliche Kommentare, Applaus für den Anstand, der nur dann leuchtet, wenn er den Mächtigen dient. Moral ist ein Lichtschalter – flackernd, selektiv.
Gut, ihr wollt Verurteilung? Dann lasst uns nicht flüstern.
Zum Video auf das Bild klicken.
Warum ich Strafanzeige gegen Innenminister Alexander Dobrindt gestellt habe
– ein persönlicher Bericht von Mona Harun-Mahdavi
Am 3. Juli 2025 habe ich beim Generalbundesanwalt in Karlsruhe Strafanzeige gegen Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) eingereicht. Anlass war sein Besuch in Israel Ende Juni und seine öffentliche Unterstützung für die israelischen Luftangriffe auf iranische Atomanlagen – ein Vorgehen, das nach Einschätzung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages und zahlreicher Völkerrechtler einen klaren Verstoß gegen das Gewaltverbot der UN-Charta darstellt.
Was hat Dobrindt gesagt – und warum ist das problematisch?
Während seines Besuchs in Israel stellte sich Herr Dobrindt uneingeschränkt hinter die Angriffe auf iranisches Staatsgebiet. Er bezeichnete die Zerstörung des iranischen Atomprogramms als „nachvollziehbar und richtig“ und sprach von einem „klaren Signal“ an den Iran, das auch Deutschland unterstütze.
Diese Aussagen sind aus meiner Sicht nicht nur politisch brisant, sondern auch juristisch relevant. Denn sie könnten als öffentliche Billigung eines völkerrechtswidrigen Angriffskriegs gewertet werden – und damit unter § 130 Abs. 5 StGB fallen, der die öffentliche Billigung von Kriegsverbrechen unter Strafe stellt.
Was sagt das Völkerrecht?
Das Gewaltverbot ist in Artikel 2 Absatz 4 der UN-Charta verankert und gilt als eine der zentralen Säulen des modernen Völkerrechts. Es verbietet Staaten, Gewalt gegen andere Staaten anzuwenden – es sei denn, es liegt ein bewaffneter Angriff vor und das Selbstverteidigungsrecht nach Artikel 51 greift.
Im Fall der israelischen Angriffe auf den Iran war ein solcher Angriff nicht gegeben. Mehrere Völkerrechtler, darunter Prof. Marko Milanovic und Prof. Matthias Goldmann, haben klar festgestellt: Ein präventiver Angriff auf iranische Atomanlagen ist völkerrechtswidrig und kann nicht durch das Selbstverteidigungsrecht gerechtfertigt werden.
Warum eine Strafanzeige?
Ich bin der Meinung, dass ein deutscher Innenminister, der sich öffentlich hinter solche Angriffe stellt und sie als „richtig“ bezeichnet, sich nicht nur politisch, sondern auch rechtlich verantworten muss. Die Strafanzeige soll eine Prüfung durch die zuständigen Behörden ermöglichen – ob hier eine strafbare Billigung von Kriegsverbrechen vorliegt und ob völkerrechtliche Verpflichtungen Deutschlands verletzt wurden.
Was erwarte ich?
Mir ist bewusst, dass eine solche Anzeige nicht automatisch zu Ermittlungen führt. Aber ich halte es für meine demokratische Pflicht, auf mögliche Rechtsverstöße durch Amtsträger hinzuweisen. Die Strafanzeige ist ein Mittel, um den Rechtsstaat zu verteidigen – gerade dann, wenn seine Grundprinzipien wie das Gewaltverbot infrage gestellt werden.
Was bedeutet das für uns als Gesellschaft?
Wenn ein Minister öffentlich völkerrechtswidrige Gewalt unterstützt, dürfen wir nicht schweigen. Die UN-Charta, das Grundgesetz und das Völkerstrafrecht sind keine bloßen Formalien – sie sind das Fundament unserer internationalen und nationalen Rechtsordnung. Wer sie missachtet, muss sich der öffentlichen und juristischen Verantwortung stellen.
Wie die Justiz auf meine Strafanzeige reagierte
Am 14. Juli 2025 erhielt ich eine Rückmeldung von der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe. Eine Oberstaatsanwältin teilte mir mit, dass meine Strafanzeige gegen Innenminister Alexander Dobrindt an die zuständige Landes-Staatsanwaltschaft weitergeleitet wurde. Begründung: Die Bundesanwaltschaft sei für den Tatbestand des § 130 Abs. 5 StGB – also die öffentliche Billigung von Kriegsverbrechen – nicht zuständig.
Das allein war bereits bemerkenswert, denn § 130 Abs. 5 StGB wurde gerade mit Blick auf internationale Verbrechen und deren öffentliche Verharmlosung oder Billigung eingeführt. Doch noch aufschlussreicher war die inhaltliche Bewertung, die mir ebenfalls mitgeteilt wurde.
Zitat aus dem Schreiben der Bundesanwaltschaft:
„Einer Strafbarkeit nach § 13 VStGB stünde bereits entgegen, dass die von Ihnen beanstandeten Äußerungen nach Abschluss des militärischen Vorgehens Israels gegen den Iran erfolgten – an (angeblichen) Straftaten kann sich nach deren Abschluss jedoch nicht mehr beteiligt werden.“
Zudem hieß es:
„Auf eine Bewertung der Zulässigkeit des militärischen Vorgehens des Staates Israel gegen den Iran kommt es nicht an.“
Was bedeutet das?
Die Bundesanwaltschaft argumentiert, dass eine Beteiligung an einem Kriegsverbrechen nur möglich sei, solange dieses noch andauert. Da Dobrindts Äußerungen nach dem Angriff Israels erfolgten, könne keine strafrechtliche Beteiligung vorliegen. Außerdem – und das ist besonders brisant – wird ausdrücklich erklärt, dass die rechtliche Bewertung des israelischen Militärschlags gegen den Iran nicht relevant sei.
Diese Haltung wirft für mich grundlegende Fragen auf:
- Darf ein deutscher Minister öffentlich völkerrechtswidrige Gewalt gutheißen, ohne dass dies juristische Konsequenzen hat?
- Wird das Gewaltverbot der UN-Charta damit faktisch entwertet?
- Welche Rolle spielt das Völkerrecht in der deutschen Strafverfolgung, wenn es um politische Amtsträger geht?
Ich sehe in dieser Argumentation eine gefährliche Verschiebung: Die zeitliche Reihenfolge der Äußerung wird als Schutzschild verwendet, obwohl die Billigung eines völkerrechtswidrigen Angriffs auch nach dessen Durchführung eine politische und rechtliche Wirkung entfaltet – insbesondere, wenn sie von einem Regierungsmitglied kommt.
Was ich daraus mitnehme
Die Antwort der Bundesanwaltschaft zeigt, wie schwierig es ist, völkerrechtliche Prinzipien gegenüber politischen Amtsträgern durchzusetzen. Dennoch halte ich es für wichtig, solche Vorgänge öffentlich zu machen und zur Diskussion zu stellen. Denn wenn das Völkerrecht nur noch selektiv angewendet wird, verliert es seine Schutzfunktion – für Menschen, für Staaten und für den Frieden.
Meine Antwort an die Bundesanwaltschaft
Am 29. Juli 2025 habe ich auf das Schreiben der Bundesanwaltschaft reagiert und meine Position nochmals deutlich gemacht. Ich hielt es für notwendig, die juristische und politische Tragweite meiner Anzeige zu präzisieren, da die Rückmeldung aus meiner Sicht den Kern meines Vorwurfs verfehlte.
Zitat aus meiner Antwort:
„Ich möchte ausdrücklich betonen, dass sich meine Anzeige nicht – so wie ich Ihrem Schreiben entnommen habe – auf eine Beteiligung von Herrn Innenminister Dobrindt an der Vorbereitung des militärischen Angriffs bezog, sondern auf die politische und öffentliche Bewertung eines völkerrechtswidrigen Angriffskrieges durch
ein deutsches Regierungsmitglied in hervorgehobener Funktion.
Die von mir vorgelegten Begründungen stützen sich auf die verfassungsrechtlich verankerte Pflicht zur Wahrung des Friedens (Art. 26 GG), die universelle Geltung des Völkerrechts im innerstaatlichen Recht (Art. 25 GG) sowie die Unantastbarkeit der Menschenwürde (Art. 1 GG), die durch Billigung von Gewaltakten infrage gestellt wird.“
Warum diese Klarstellung wichtig war
Die Bundesanwaltschaft hatte meine Anzeige offenbar so verstanden, als würde ich Herrn Dobrindt eine aktive Beteiligung an den Angriffen Israels unterstellen. Doch das war nie mein Vorwurf. Es geht mir um die öffentliche Billigung eines völkerrechtswidrigen Gewaltakts durch ein deutsches Regierungsmitglied – und um die Frage, ob eine solche Billigung mit den Grundsätzen unserer Verfassung und dem Völkerrecht vereinbar ist.
Die Äußerungen Dobrindts erfolgten nicht im luftleeren Raum. Sie haben politische Wirkung, sie senden Signale – nach innen wie nach außen. Und sie stehen im Widerspruch zu den Prinzipien, die Deutschland in internationalen Beziehungen zu vertreten vorgibt.
Was folgt daraus?
Ich sehe es als meine Aufgabe, diese Widersprüche sichtbar zu machen. Die Strafanzeige war ein erster Schritt. Die juristische Auseinandersetzung ist damit nicht beendet – im Gegenteil. Sie zeigt, wie dringend wir über die Rolle des Völkerrechts in der deutschen Innenpolitik sprechen müssen. Und darüber, wie wir mit politischen Aussagen umgehen, die Gewalt legitimieren.
Zur rechtlichen Bewertung des israelischen Angriffs – und der Reaktion der Bundesanwaltschaft
Besonders irritiert hat mich die Aussage der Oberstaatsanwältin, wonach:
„Auf eine Bewertung der Zulässigkeit des militärischen Vorgehens des Staates Israel gegen den Iran kommt es nicht an.“
Diese Argumentation halte ich für rechtlich bedenklich. Sie ignoriert die völkerrechtliche Relevanz des israelischen Angriffs und blendet damit einen zentralen Aspekt meiner Anzeige aus. Denn nach übereinstimmender Einschätzung – unter anderem durch den Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages – stellt dieser Angriff einen klaren Verstoß gegen das Gewaltverbot der UN-Charta (Art. 2 Abs. 4) dar und ist somit als völkerrechtswidriger Angriffskrieg zu bewerten.
Die pauschale Ablehnung einer strafrechtlichen Prüfung solcher Handlungen widerspricht aus meiner Sicht dem verfassungsrechtlichen Auftrag zur Friedenswahrung gemäß Art. 26 GG, der ausdrücklich auf die Ächtung von Angriffskriegen abzielt. Ebenso wird die Bedeutung des Völkerrechts im deutschen Rechtssystem – wie sie in Art. 25 GG verankert ist – durch diese Haltung relativiert.
Darüber hinaus ist § 130 Abs. 5 StGB aus meiner Sicht sehr wohl einschlägig, wenn ein Regierungsmitglied öffentlich Gewaltakte billigt, die nach völkerrechtlicher Bewertung als Kriegsverbrechen oder Angriffskriege einzustufen sind. Die zeitliche Abfolge der Äußerung (nach dem Angriff) ändert nichts an deren Wirkung und Bedeutung – insbesondere nicht, wenn sie von einem Minister in offizieller Funktion getätigt wird.
Was bleibt?
Die juristische Auseinandersetzung mit meiner Strafanzeige zeigt, wie schwierig es ist, völkerrechtliche Prinzipien gegenüber politischen Amtsträgern durchzusetzen. Doch gerade deshalb halte ich es für notwendig, diese Vorgänge öffentlich zu dokumentieren und zur Diskussion zu stellen. Denn wenn das Völkerrecht in der politischen Praxis ignoriert wird, verliert es seine normative Kraft – und damit seine Schutzfunktion für den Frieden.
Zur Frage der Zuständigkeit – und der Gleichbehandlung vor dem Gesetz
Ein weiterer Aspekt, den ich in meiner Antwort vom 29. Juli 2025 angesprochen habe, betrifft die von der Bundesanwaltschaft behauptete Nicht-Zuständigkeit für § 130 Abs. 5 StGB. Diese Begründung wirft für mich grundsätzliche Fragen auf – insbesondere im Hinblick auf die Gleichbehandlung bei der strafrechtlichen Verfolgung vergleichbarer Fälle.
Zitat aus meinem Schreiben:
„Die selektive strafrechtliche Verfolgung – etwa im Vergleich zur konsequenten Ahndung der Verharmlosung russischer Kriegsverbrechen – wirft Fragen hinsichtlich des Gleichbehandlungsgrundsatzes (Art. 3 Abs. 1 GG) auf. Strafverfolgung muss unabhängig vom politischen Kontext erfolgen, um Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit zu wahren.“
Was bedeutet das konkret?
In den letzten Jahren wurden zahlreiche Verfahren gegen Personen eingeleitet, die russische Kriegsverbrechen – etwa im Zusammenhang mit dem Angriff auf die Ukraine – öffentlich verharmlost oder geleugnet haben. Diese Verfahren stützten sich ebenfalls auf § 130 Abs. 5 StGB, der genau für solche Fälle geschaffen wurde.
Wenn nun ein deutscher Minister öffentlich einen Angriffskrieg gutheißt, der nach völkerrechtlicher Bewertung ebenso klar gegen das Gewaltverbot der UN-Charta verstößt, und die Justiz erklärt sich für nicht zuständig, entsteht der Eindruck einer politisch motivierten Selektivität. Das ist nicht nur rechtlich problematisch, sondern auch gefährlich für das Vertrauen in die Unabhängigkeit der Justiz.
Warum das Gleichbehandlungsgebot zählt
Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes garantiert die Gleichheit vor dem Gesetz. Das bedeutet: Gleiche Sachverhalte müssen gleich behandelt werden – unabhängig davon, wer betroffen ist. Wenn die Strafverfolgung bei Äußerungen zu russischen Kriegsverbrechen greift, muss sie auch bei Äußerungen zu anderen völkerrechtswidrigen Angriffen greifen – unabhängig davon, ob es sich um Israel, Russland oder einen anderen Staat handelt.
Mein Fazit
Die selektive Anwendung von Strafrecht untergräbt die Glaubwürdigkeit des Rechtsstaats. Gerade bei sensiblen Themen wie Krieg, Völkerrecht und politischer Verantwortung muss die Justiz konsequent, unabhängig und transparent handeln. Nur so kann das Vertrauen in die demokratischen Institutionen gewahrt bleiben.
Weiterer Verlauf – Kommunikation mit der Staatsanwaltschaft Berlin
Laut dem Schreiben der Bundesanwaltschaft vom 14. Juli 2025 wurde meine Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft Berlin weitergeleitet. Um sicherzustellen, dass die Anzeige dort vollständig und korrekt vorliegt, habe ich am selben Tag die komplette Strafanzeige samt Anlagen und Belegen per Einschreiben eigenständig an die Berliner Behörde geschickt. In meinem Schreiben bat ich höflich um eine Eingangsbestätigung.
Da ich bis dahin keine Rückmeldung erhalten hatte, habe ich am 22. August 2025 erneut schriftlich um eine Eingangsbestätigung gebeten.
Am 16. September 2025 konnte ich in einem Telefonat mit der Staatsanwaltschaft Berlin schließlich in Erfahrung bringen, dass meine Strafanzeige dort eingegangen ist. Allerdings wurde mir mitgeteilt, dass ich zur weiteren Bearbeitung nochmals ein Schreiben mit der Bitte um Eingangsbestätigung schicken solle – und diesem Schreiben eine Kopie meines Ausweises beifügen müsse, da Zweifel an meiner Identität bestünden.
Was mich daran irritiert
Die Tatsache, dass ich trotz mehrfacher schriftlicher Kontaktaufnahme und eines Einschreibens keine formelle Eingangsbestätigung erhalten habe, wirft Fragen zur Transparenz und Bürgernähe der Strafverfolgungsbehörden auf. Die zusätzliche Anforderung einer Ausweiskopie – nach bereits erfolgter postalischer Übermittlung – erscheint mir in diesem Zusammenhang als bürokratische Hürde, die nicht im Sinne einer bürgerfreundlichen und rechtsstaatlichen Kommunikation steht.
Warum ich dennoch dranbleibe
Ich bin überzeugt, dass es gerade bei rechtlich und politisch sensiblen Themen wie der öffentlichen Billigung völkerrechtswidriger Gewaltakte wichtig ist, konsequent und dokumentiert vorzugehen. Die Strafanzeige ist nicht nur ein juristisches Mittel, sondern auch ein Ausdruck demokratischer Verantwortung. Deshalb werde ich den Vorgang weiter begleiten – und hier transparent darüber berichten.
Behördliche Kommunikation – oder: Wie man eine Eingangsbestätigung nicht bekommt
Am 16. September 2025 habe ich erneut ein Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin geschickt. Darin bat ich wiederholt um eine Eingangsbestätigung, möglichst mit Angabe des Aktenzeichens, um den Bearbeitungsstand meiner Strafanzeige nachvollziehen zu können.
Zugleich habe ich mich zu der Aufforderung geäußert, eine Kopie meines Ausweises beizufügen. Diese habe ich gemäß § 59 Absatz 4 BDSG abgelehnt, da keine begründeten Zweifel an meiner Identität vorlagen und ich bereits mehrfach schriftlich sowie telefonisch kommuniziert hatte. Die Anforderung erschien mir unverhältnismäßig und nicht rechtskonform.
Was dann geschah – oder eben nicht geschah
Knapp vier Wochen später, also insgesamt drei Monate nach Eingang meiner Strafanzeige, hatte ich immer noch keine Antwort erhalten. Kein Aktenzeichen, keine Eingangsbestätigung, keine inhaltliche Rückmeldung.
Nach einem weiteren Telefonat wurde mir zwar versichert, dass die Eingangsbestätigung und das Aktenzeichen „zeitnah“ zugesendet würden – doch ich hatte bereits den Eindruck, dass ich mich darauf nicht verlassen konnte.
Dienstaufsichtsbeschwerde – ein notwendiger Schritt
Aus diesem Grund habe ich am 7. Oktober 2025 eine schriftliche Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Staatsanwaltschaft Berlin wegen unterlassener Bearbeitung einer übermittelten Strafanzeige an die Generalstaatsanwaltschaft Berlin eingereicht.
Am 10. Oktober 2025 erhielt ich von dort ein Schreiben mit dem Geschäftszeichen – ein erster formeller Schritt, der zumindest die Existenz meiner Anzeige bestätigte.
Von der Staatsanwaltschaft Berlin selbst habe ich jedoch seit Eingang der Strafanzeige vor fast vier Monaten keinerlei Rückmeldung erhalten.
Was das über den Zustand unserer rechtsstaatlichen Verwaltung aussagt
Die Verzögerungen, die mangelnde Kommunikation und die bürokratischen Hürden werfen ein beunruhigendes Licht auf den Umgang mit Bürgeranliegen – insbesondere dann, wenn es um die Anzeige möglicher Straftaten durch Regierungsmitglieder geht. Die Strafanzeige ist ein legitimes Mittel der demokratischen Kontrolle. Wenn sie ignoriert oder verschleppt wird, leidet nicht nur das Vertrauen in die Justiz, sondern auch die Glaubwürdigkeit des Rechtsstaats.
Ein Fall, der Fragen aufwirft – und ein Beispiel für strukturelle Probleme
Die ausbleibende Bearbeitung meiner Strafanzeige durch die Staatsanwaltschaft Berlin ist für mich nicht nachvollziehbar und wirft Fragen hinsichtlich der Einhaltung gesetzlicher Pflichten gemäß § 152 Abs. 2 StPO sowie des Grundsatzes der Verfahrensförderung auf. Die Kombination aus vollständigem Schweigen der Behörde, dem Fehlen einer Eingangsbestätigung gemäß § 34 VwVfG, und der aus meiner Sicht unangemessenen Forderung nach einem Identitätsnachweis trotz klarer Angaben zur Person und Adresse, lässt den Eindruck entstehen, dass das Verfahren nicht mit der gebotenen Sorgfalt und rechtsstaatlichen Verfahrensführung betrieben wird.
Dieses Verhalten steht im Widerspruch zu den Anforderungen eines fairen und transparenten Ermittlungsverfahrens und verletzt mein berechtigtes Interesse auf rechtliches Gehör gemäß Art. 103 Abs. 1 GG.
Ein besonders aufschlussreiches Beispiel für strukturelle Probleme in der Strafverfolgung ist der Fall Maja T., eine deutsche Staatsbürgerin, die im Sommer 2024 in einer Nacht-und-Nebel-Aktion nach Ungarn ausgeliefert wurde – trotz eines laufenden Eilantrags beim Bundesverfassungsgericht, das die Auslieferung später als rechtswidrig einstufte. Die Auslieferung erfolgte unter Beteiligung des Landeskriminalamts Sachsen und der Generalstaatsanwaltschaft Berlin, obwohl das höchste deutsche Gericht die Übergabe ausdrücklich untersagt hatte.
Dieser Fall zeigt, wie gefährlich es sein kann, wenn rechtsstaatliche Prinzipien durch übereilte Exekutivmaßnahmen unterlaufen werden – insbesondere in Zusammenarbeit mit Regierungen, deren rechtsstaatliche Standards international in der Kritik stehen. Die mangelnde Sensibilität gegenüber Grundrechten, insbesondere gegenüber marginalisierten Gruppen, wirft Fragen auf, ob ideologische Einflüsse in Teilen der Exekutive eine Rolle spielen könnten.
Was bedeutet das für die Demokratie?
Wenn Bürgerinnen und Bürger berechtigte Strafanzeigen einreichen – etwa gegen Amtsträger, die völkerrechtswidrige Gewaltakte öffentlich billigen – und diese Anzeigen nicht bearbeitet oder ignoriert werden, entsteht der Eindruck, dass die Strafverfolgung nicht unabhängig, sondern politisch selektiv erfolgt. Das widerspricht dem Grundsatz der Unparteilichkeit der Exekutive, wie er im demokratischen Rechtsstaat verankert ist.
Die deutsche Verfassung ist ein starkes Fundament – aber sie ist nur so wirksam, wie ihre Institutionen bereit sind, sie zu verteidigen. Wenn selbst das Bundesverfassungsgericht in akuten Fällen übergangen wird, stellt sich die Frage: Wer schützt unsere Verfassung, wenn die Exekutive versagt?
Gerade in Zeiten, in denen autoritäre und rechtsextreme Kräfte an Einfluss gewinnen, ist es umso wichtiger, dass die Justiz transparent, unabhängig und konsequent handelt. Denn ein Rechtsstaat, der mehr mit „rechts“ als mit „Recht“ zu tun hat, verliert seine demokratische Legitimation.
Wir informieren Sie über den weiteren Verlauf.
_____________________________________
Die Dimension der entstandenen radioaktiven Verseuchung und der Schaden für die Menschen und die Umwelt sind noch nicht absehbar. Der Iran hat über 80 Millionen Einwohner. Man hilft den Menschen nicht indem man gemeingefährliche völkerrechtswidrige Anschläge einer ultrarechten, menschenrechtsverachtenden israelischen Regierung billigt.
Es ist mit rechtsstaatlichen und völkerrechtlichen Grundsätzen nicht vereinbar, ein als völker- oder menschenrechtswidrig bezeichnetes Regime ausschließlich durch Unterstützung einer anderen kriminellen Regierung zu bekämpfen, der ihrerseits schwerwiegende Vorwürfe über Menschenrechtsverletzungen gemacht werden. Nach Berichten (u. a. deutschsprachiger Medien) sind infolge der militärischen Auseinandersetzungen in Gaza binnen eines kurzen Zeitraums über 100.000 zivile Opfer zu beklagen; hiervon betroffen sind nach diesen Berichten mehr als 50.000 Kinder. Daneben finden fortgesetzte Gebietsansprüche und bauliche Expansionen in den besetzten Gebieten statt.
Es ist auch nicht von der Hand zu weisen, dass Benjamin Netanjahu die Hamas über Jahrzehnte finanziert und ausgestattet hat. Und das Donald Trump die einseitige Kündigung des iranischen Nuklearabkommens im Jahr 2018 erzwungen hat ist ein faktischer Umstand von völkerrechtlicher und politischer Relevanz. Auch die Verlegung der US-Botschaft nach Jerusalem, sowie der private Profit der sich für seinen Schwiegersohn Jared Kushner durch die illegalen Siedlungen ergibt.
Man hilft den Menschen im Iran wenn man sie aus der Isolation holt, kulturellen und wissenschaftlichen Austausch pflegt und sie bei Ihrem Kampf für Freiheit und Menschenrechte unterstützt.
Innenminister Dobrindt hat mit seiner einseitigen Verherrlichung des US-israelischen Angriffskrieges die zivilen Opfer und das Leid der Menschen im Iran, die Verfassung Deutschlands, internationales Recht und den Haftbefehl gegen Benjamin Netanjahu völlig ignoriert.
Für die Rechtsbewertung gilt Folgendes:
a) Das deutsche Recht und das Völkerrecht verbieten die Unterstützung und Verherrlichung von Handlungen, die den Tatbestand von Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder anderen völkerstrafrechtlich relevanten Delikten erfüllen würden.
b) Nach dem deutschen Völkerstrafgesetzbuch und den allgemeinen Grundsätzen des Völkerrechts kann eine staatliche oder private Unterstützung, die die Begehung völkerstrafrechtlich relevanter Taten fördert oder ermöglicht, straf- und völkerrechtliche Folgen auslösen.
c) Verfassungsrechtliche Vorgaben (insbesondere der Schutz der Menschenwürde und die grundrechtlich verankerten Menschenrechte) sowie die Verpflichtung, internationales Recht zu achten, gebieten der legislativen und exekutiven Gewalt bei außenpolitischen Entscheidungen eine besondere Prüfung der Rechtmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit geplanter Maßnahmen.
Vor diesem Hintergrund müssen Gesetzgeber und staatliche Entscheidungsträger prüfen, ob eine politische, materielle oder sonstige Unterstützung einer fremden Regierung mit ihren verfassungsrechtlichen Pflichten und mit den Verpflichtungen aus dem Völkerrecht vereinbar ist. Jegliche Unterstützung, die objektiv das Risiko birgt, zur Begehung völker- oder menschenrechtswidriger Handlungen beizutragen, darf nach diesen Grundsätzen nicht erfolgen
Der Fall Maja T. hat nicht nur eine einzelne Person getroffen – er hat eine Schwachstelle im Fundament des deutschen Rechtsstaats offengelegt. Wenn selbst das Bundesverfassungsgericht, das höchste Gericht des Landes, in seiner Autorität unterlaufen werden kann, stellt sich eine beunruhigende Frage: Wer schützt das Recht, wenn es missachtet wird?
Keine Waffen für Israel - auch nicht teilweise.
EU-Sanktionen endlich einleiten, Deutschland blockiert sie bislang aktiv.
Angriffe auf Kernkraftwerke sind nach der Genfer Konvention größtenteils verboten, warum gilt dies nicht für Angriffe auf andere Arten von Nuklearanlagen, die ebenso langfristige, wie unvorhersehbare Schäden für Mensch und Umwelt hervorbringen können? Und vor allem, wie können unsere Politiker, wie unser Innenminister Dobrindt, diese gemeingefährlichen Angriffe verherrlichen? Das ist absolut verantwortungslos und verstößt gegen unser Recht. Verherrlichungen von Angriffskriegen, die sogar vom Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages als Völkerrechtsbruch eingestuft wurden, verstoßen gegen unsere Gesetzgebung. Ich habe deswegen gegen Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) eine Strafanzeige eingereicht. Gerade ein Gesetzgeber, sollte ein Vorbild sein und nicht agieren, wie ein Gesetzloser.
Video:
Eine der größten direkten und langfristigen Auswirkungen auf Umwelt und Klima praktisch aller modernen Kriege sind die enormen Mengen an Treibhausgasen, die ausgestoßen werden.
Die meisten Militärs und bewaffneten Konflikte werden durch Treibhausgase angetrieben.
Die US-Armee, die US-Luftwaffe und die US-Marine sind zusammen die größten einzelnen Treibhausgasemittenten weltweit.
Denn alle Panzer, Raketen und Flugzeuge verbrennen Treibstoff, der ein Treibhausgas ist. Auch ein Großteil der Munition verbraucht
Treibhausgase, um an ihr Ziel zu gelangen.
Der Einsatz von Munition führt zur Zerstörung von Ökosystemen.
Jeder der an die Umwelt denkt oder sich um sie sorgt, sollte auch am Frieden interessiert sein.
Unser Planet hat keine Landesgrenzen, alles wird auf alle zurückgeworfen. Auch in den USA und in Israel gibt es immer mehr Naturkatastrophen, Hitze und Dürre sowie verheerende Überschwemmungen. Keiner bleibt verschont.
Hier ein Link zur englischen Version des Artikels von Bulletin of the Atomic Scientist
The war lasted 12 days. The environmental impact on Iran may last decades
GUTACHTEN vom 03.07.2025
Erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der israelischen und US-amerikanischen Angriffe auf den Iran
Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages machen in einem Gutachten „erhebliche Zweifel“ an der Rechtmäßigkeit der israelischen und
US-amerikanischen Angriffe auf den Iran geltend.
Friedrich Merz zum Waffenembargo und im Anschluss Worte von Meran Mendel Direktor Bildungsstätte Anne Frank
Das deutsche Waffenembargo ist ein längst fälliger Schritt. Weitere maßgebende Schritte müssen folgen, wie harte Sanktionen.
Seit dem Start des Programms Horizont Europa im Januar 2021 haben zehn Länder Assoziierungsabkommen unterzeichnet. Darunter auch Israel.
Der Kommissionsvorschlag, die Assoziierung Israels bezüglich des EU-Forschungsprogramms Horizont Europa auszusetzen sollte dringend umgesetzt werden.
Der Vorschlag folgt der Überprüfung von Artikel 2 des Assoziierungs-abkommens zwischen der EU und Israel. Die Einhaltung dieser Verpflichtungen ist ein wesentlicher Bestandteil der Zusammenarbeit zwischen der EU und Israel im Rahmen des Abkommens, einschließlich der bilateralen wissenschaftlichen und technologischen Zusammenarbeit zwischen beiden Parteien.
Im nachfolgendem Video hören wir die guten Worte von Meran Mendel Direktor der Bildungsstätte Anne Frank.
Wir fügen nur noch einen Gedanken hinzu, bezüglich seiner Worte gegenüber diesen geplanten Sanktionen:
Sanktionen sollten natürlich in erster Linie die kriminellen politischen Machthaber und deren Mitglieder treffen. Leider sind uns keine Sanktionen bekannt, die die Zivilbevölkerungen nicht berühren. Nehmen wir als Beispiel die Sanktionen gegen den Iran, die die Zivilbevölkerung im erheblichen Ausmaß treffen.
Gezielte Sanktionen sind wichtig aber man kann auch die Zivilbevölkerung Israels nicht ganz davor schonen mögliche Nebenwirkungen ertragen zu müssen.
Sicher ist die Zivilbevölkerung Israels in der Lage diese Nebenwirkungen
Ausserdem bleibt die Teilnahme israelischer Universitäten und Forschenden an Kooperationsprojekten und Forschungsaktivitäten im Rahmen von Horizont Europa unberührt. Alles in allem ein sehr wichtiger weiterer Schritt zur Maßregelung der menschenverachtenden, verbrecherischen Regierung Israels. Was bleiben uns sonst für Mittel?
Vor allem mit dem Wissen, dass Programme, die vor dem 7. Oktober durch das EU-Programm „Horizont Europa“ finanziert wurden, nun aktiv für Israels militärische Aktivitäten im Gazastreifen genutzt werden. Dazu gehört auch das Drohnenprogramm Skylord, das nun von den israelischen Streitkräften bei ihren Missionen im Gazastreifen eingesetzt wird. Mittel aus „Horizont Europa“ werden für israelische Aktivitäten bereitgestellt.
Horizon Europe funds allocated to Israeli military activities in Gaza
https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/E-10-2025-000180_EN.html
Zum Video bitte auf diesen Text oder das Bild klicken
06.08.2025
Im Gedenken an die Opfer
Zum Video bitte auf diesen Text oder das Bild klicken
Hiroshima – Eine Mahnung, ein Versprechen
Am 6. August 1945 wurde Hiroshima von einer unvorstellbaren Katastrophe heimgesucht. Die US-amerikanische Atombombe, die über der Stadt explodierte, forderte unzählige Menschenleben und hinterließ eine Wunde, die bis heute nicht verheilt ist. Die Bilder von Tod und Zerstörung, die damals um die Welt gingen, sind ein Mahnmal für die Schrecken des Krieges und die zerstörerische Kraft moderner Waffen.
Doch inmitten der Trauer und des Schmerzes, der mit Hiroshima verbunden ist, liegt auch eine Botschaft der Hoffnung. Die Überlebenden, die Hibakusha, haben es sich zur Aufgabe gemacht, ihre Erfahrungen weiterzugeben und die Welt daran zu erinnern, dass solches Leid nie wieder geschehen darf. Sie kämpfen für eine Welt ohne Atomwaffen, eine Welt, in der Frieden und Verständigung herrschen.
Hiroshima ist nicht nur ein Ort der Erinnerung, sondern auch ein Ort des Versprechens. Ein Versprechen, dass wir aus der Geschichte lernen, dass wir uns für eine friedliche Zukunft einsetzen und dass wir alles tun werden, um sicherzustellen, dass solch eine schreckliche Tragödie sich niemals wiederholt.
05.08.2025
NEUER B'Tselem-Bericht:
Israel begeht Völkermord im Gazastreifen
NEW B`Tselem Report:
Israel is Committing Genocide in the Gaza Strip
The recognition that the Israeli regime is committing genocide in the Gaza Strip, and the deep concern that it may expand to other areas where Palestinians live under Israeli rule, demand urgent and unequivocal action from both Israeli society and the international community, and use of every means available under international law to stop Israel's genocide against the Palestinian people.
Die Erkenntnis, dass das israelische Regime einen Völkermord im Gazastreifen begeht, und die tiefe Besorgnis, dass er sich auf andere Gebiete ausweiten könnte, in denen Palästinenser unter israelischer Herrschaft leben, erfordern dringendes und unmissverständliches Handeln sowohl von der israelischen Gesellschaft als auch von der internationalen Gemeinschaft und den Einsatz aller nach internationalem Recht verfügbaren Mittel, um Israels Völkermord am palästinensischen Volk zu stoppen.
B’Tselem (hebr. בְּצֶלֶם, „Ebenbild“, vgl. Genesis 1,27) ist eine israelische Nichtregierungsorganisation in Jerusalem, die 1989 als „Israelisches Informationszentrum für Menschenrechte in den besetzten Gebieten“ gegründet wurde.
Link: https://www.btselem.org
DEUTSCHLAND MUSS DIE RÜSTUNGSEXPORTE AN ISRAEL STOPPEN
Will sich ausgerechnet Deutschland an den schrecklichen Verbrechen gegen die Menschlichkeit bereichern?
Die Waffenlieferungen, unter diesen grauenhaften Umständen, sind eine Schande für die ganze Menschheit.
16.07.2025
Gazastreifen: “Unvorstellbares Grauen” – mehr als 50.000 Kinder Berichten zufolge getötet oder verletzt
Statement von Edouard Beigbeder, UNICEF-Regionaldirektor für den Nahen Osten und Nordafrika :
"Diese Kinder – Leben, die niemals auf Zahlen reduziert werden sollten – sind nun Teil einer langen, erschütternden Liste unvorstellbarer Schreckensmeldungen: der schweren Kinderrechtsverletzungen, der Blockade von Hilfsgütern, des Hungers, der ständigen Vertreibung und der Zerstörung von Krankenhäusern, Wassersystemen, Schulen und Häusern – im Wesentlichen ist es die Zerstörung des normalen Lebens im Gazastreifen.
Seit dem Ende der Waffenruhe am 18. März sind Berichten zufolge 1.309 Kinder getötet und 3.738 verletzt worden. Insgesamt wurden seit Oktober 2023 laut Berichten mehr als 50.000 Kinder getötet oder verletzt. Wie viele Mädchen und Jungen müssen noch sterben? Wie viel Grauenhaftes muss noch live übertragen werden, bevor die internationale Gemeinschaft ihren Einfluss geltend macht und mutige, entschlossene Maßnahmen ergreift, um diesem erbarmungslosen Töten von Kindern ein Ende zu setzen?
UNICEF fordert erneut alle Konfliktparteien auf, die Gewalt zu beenden, die Zivilbevölkerung, einschließlich der Kinder, zu schützen, das humanitäre Völkerrecht und die Menschenrechte zu achten, die sofortige Bereitstellung humanitärer Hilfe zu ermöglichen und alle Geiseln freizulassen.
Die Kinder in Gaza brauchen Schutz. Sie brauchen Nahrung, Wasser und Medikamente. Sie brauchen eine Waffenruhe. Aber mehr als alles andere brauchen sie sofortige, kollektive Maßnahmen, damit diese Situation beendet wird.“
Link zum Statement von Edouard Beigbeder, UNICEF-Regionaldirektor für den Nahen Osten und Nordafrika:
Mit meinem Gedicht „Zwischen Licht und Schatten“ verabschiedet sich das Team der Freimaler-Kunstloge München für eine kurze Sommerpause.
Hinter den Kulissen bleiben wir weiter aktiv und arbeiten mit Hochdruck an der Gestaltung unserer Welt. Ihnen eine gute Zeit und bis bald.
Ihre Mona Harun-Mahdavi
Zwischen Licht und Schatten
Der Sommer tanzt auf goldnen Federn,
mit warmen Wind in kühlen Wäldern.
Die Kinder barfuß, lachendes Geschrei -
der Himmel weit, von Sorgen frei.
Die Sonne küsst das reife Korn,
es duftet süß wie neugebor´n.
Und irgendwo, in andrer Zeit,
weint eine Mutter - von der Welt entzweit.
Raketen schneiden durch die Luft,
wo eben noch nach Leben ruft
ein Herz, das hofft, ein Mensch, der lebt -
nun Staub, wo Schmerz das Sein verweht.
Die Sonne kennt kein Menschgemach,
sie scheint auf Trümmer wie auf Dach.
Sie fragt nicht nach dem Fahnenbild,
ohne Urteil, still und mild.
Und dennoch wächst aus jedem Licht
die Frage:
Warum liebst du nur das Leben nicht?
Warum wird dein Feuer nicht zum Hoffnungsstrahl,
kein Gott, die Grausamkeit dir befahl.
O Sommer, zeig und lehre uns,
dass Frieden mehr ist als ein Wunsch.
Dass Wärme nicht nur Klima sei,
sondern ein Herz, das sagt: Verzeih.
Sommer, du brennende Zeit,
Du kommst mit offenem Blick,
in den Gräsern voll Musik Geleit,
die Felder liegen satt im Licht
- doch fern davon: ein Angesicht,
vom Staub der Bomben grau gefärbt,
vom Hungerdurst nach Krieg und Blut
bis zum Knochen unterernährt.
Wo sind das Lachen und all die Blumen hin,
verblutet Leben, tote Zeit.
Ein Kind mit Gliedern aus Papier,
träumt betäubt vom Meer der Menschlichkeit,
es ist nicht hier.
Im Himmel über ihm, es sehnt die Schwalbe im ewigen Flug,
ein friedvoll Traum, zerstört vom Drohnenzug.
Die Wolkenfrau am Himmelszelt, sie weicht der Angst,
es endet was das Leben hält, der frei geborene Lebenstanz.
Wo einst Grillen zirpten, dröhnen die Bomben des Menschenhass,
zerbrochen das Gesetz und grau wo einst war grün das Gras.
Sie sprechen vom Recht auf Kindertod,
die Welt in herzlos blinder Not.
Doch was da fällt ist ein Mensch in Leid, ein Licht.
Die Sommerpause schweigt und der Mensch zerbricht.
Die Wiesen blühen ungefragt,
während man Völker nieder jagt.
Ein Sonnenstrahl trifft kalten Stahl,
ein Herz zerreißt im Luftsignal.
Die Hitze kocht, doch nicht aus Lust
- sie brennt aus schwarz verkohlter Brust.
Und unter all dem Staub und Grau,
entsteht ein Löwenzahn genau
dort wo der Panzerreifen stand.
Ein Blatt erhebt sich aus dem Sand.
Ein Zeichen der Natur
voller Wunder und sonderbar,
das große Unsichtbar,
macht sichtbar die Kraft der Lebensspur.
Mit jedem kraftvoll Wachstum das aus der Erde sprießt,
sei gesehen im Lichtes Schein.
Sei der Tropfen der zur Quelle fließt,
und mach die die Flüsse wieder rein.
Das Weltenmeer sehnt nach Heilung still
von der Mensch-gemachten Pein.
O Sommer, warmer Wind, auf heißem Stein,
vergiss den Alb der fernen Träume nicht,
verlier dich nicht im freien Schein
fühle wie die Welt zerbricht,
wenn Schattenkinder sind allein.
Erinnere den Atem deines Atems sein,
den Funken aller Lebenslicht.
Trage deinen Frieden in die Welt hinein,
mit Freude, Kraft und Zuversicht.
14.07.2025
Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, wegen der Unterlassung des Widerrufs der Allgemeinen Genehmigung für Waffenlieferungen an Israel
Liebe Freundinnen und Freunde der Freimaler-Kunstloge München!
Im Bewusstsein meiner Verantwortung vor Gott und den Menschen und vom Willen beseelt, dem Frieden der Welt zu dienen sowie die Würde des Menschen zu achten und zu schützen, bekenne ich mich zu den unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft , des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
Vor diesem Hintergrund habe ich meine Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, wegen der Unterlassung des Widerrufs der Allgemeinen Genehmigung für Waffenlieferungen an Israel beim Verwaltungsgericht Berlin eingereicht. Die Klage ist am 30.06.2025 eingegangen.
ES GIBT NICHTS GUTES – AUßER WIR TUN ES
Wer mein Engagement der letzten 20 Jahre verfolgt hat weiß, ich habe lange geschrieben, beobachtet, gehofft und getan. Doch irgendwann reichen kleine Taten nicht mehr, und es reicht nicht mehr, nur zu analysieren. Irgendwann muss man zu größeren Handlungen übergehen. Die Zeit für kleine Politik ist vorbei.
Wir leben in einer Welt, in der Unrecht oft legal ist – und Menschlichkeit unbequem.
Rüstungsexporte, Kriegsverbrechen, die Aushöhlung unserer Grundrechte – all das geschieht nicht im Verborgenen. Es geschieht mit unserer stillen Zustimmung.
Und genau das darf nicht länger sein.
Ich schreibe diesen Text nicht aus Wut, sondern aus Verantwortung.
Weil ich glaube, dass wir mehr können.
Weil ich weiß, dass Schweigen keine Option mehr ist.
Zu lange haben wir geschwiegen. Zu lange zugesehen, wie Gesetze verbogen, Menschenrechte verletzt und Kriege legitimiert werden – im Namen von Profit und Macht.
Doch wir dürfen nicht länger tatenlos bleiben.
Wenn wir unsere Stimme nicht erheben, wenn wir nicht handeln, verlieren wir das, was uns menschlich macht.
Unser Grundgesetz, das Völkerrecht, die Würde des Lebens – sie sind keine leeren Worte. Sie sind Verpflichtung.
Und sie gelten nicht nur, wenn es bequem ist.
Wir leben in einer Welt, in der alles miteinander verbunden ist.
Das Leid der anderen ist auch unsere Verantwortung.
Unsere Konsumgewohnheiten, unser Schweigen, unser Wegsehen – sie haben Konsequenzen.
„Die Welt wird nicht bedroht von den Menschen, die böse sind, sondern von denen, die das Böse zulassen.“
– Albert Einstein
Es ist Zeit, aufzustehen.
Zeit, diesen besorgniserregenden Entwicklungen etwas entgegenzusetzen.
Zeit, Teil einer Bewegung zu sein, die nicht aufgibt.
Wir sind nicht machtlos.
Wir können uns entscheiden: für das Leben, für das Recht, für die Menschlichkeit.
„Was wir heute tun, entscheidet darüber, wie die Welt morgen aussieht.“
– Marie von Ebner-Eschenbach
Ich rufe auf zur Solidarität.
Mit den Schwächsten. Mit den Stimmlosen. Mit allen, die unter Gewalt, Ausbeutung und Ungerechtigkeit leiden.
Solidarität bedeutet: nicht wegsehen. Nicht schweigen. Nicht auf später hoffen.
Es ist Zeit, gemeinsam aufzustehen.
Für eine Welt, in der Recht nicht käuflich ist.
Für eine Gesellschaft, die nicht ihre Menschlichkeit dem Konsum opfert.
Für eine Zukunft, die wir mitgestalten – mutig, wach und verbunden.
Denn es gibt nichts Gutes – außer wir tun es.
Ihre Mona Harun-Mahdavi
12.07.2025
11.07.2025
Deutsche U-Boote für Israel
Korruption • politische Einflussnahme • untätige deutsche Exekutive
Ein Gericht in Israel geht dem Verdacht nach, bei dem Geschäft sei Bestechungsgeld geflossen. Israel machte auch diplomatisch Druck, um deutsche Widerstände gegen den Deal zu brechen - und forderte offenbar die Entlassung eines Beraters von Ex-Kanzlerin Merkel.
Weder Kanzler Merz noch die Exekutive tragen zur Transparenz bei.
Nichts ist so undurchsichtig wie das Geschäft mit der Rüstung, nichts hat so viele gesetzliche Schlupflöcher wie dieses Geschäft mit dem Tod und die Vermutung liegt nahe, dass Korruption auch gegenwärtig an der Tagesordnung steht.
2022 sollte ein Rüstungskontrollgesetz die restriktive Rüstungspolitik der Bundesregierung erstmals gesetzlich festschreiben. Alles nur Schein?
Das geplante Gesetz zur Transparenz von Rüstungsexporten soll die Rüstungsexportpolitik der Bundesregierung erstmals gesetzlich festschreiben und mehr Transparenz bei Rüstungsexportentscheidungen schaffen. Es soll die Einhaltung von Menschenrechten, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie stärker berücksichtigen und die europäische Zusammenarbeit im Rüstungsbereich stärken.
Das Gesetz soll folgende Aspekte regeln:
Verbindliche Regeln für Rüstungsexporte:
Das Gesetz soll die bisherigen politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern in Gesetzesform gießen und somit eine rechtliche Grundlage für die Rüstungsexportkontrolle schaffen.
Stärkere Berücksichtigung von Menschenrechten und Demokratie:
Bei der Entscheidung über Rüstungsexporte sollen die Einhaltung der Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie ein höheres Gewicht erhalten.
Transparenz und Beteiligung:
Das Gesetz soll sicherstellen, dass die Öffentlichkeit und zivilgesellschaftliche Organisationen mehr Transparenz über Rüstungsexporte erhalten und in den Entscheidungsprozess stärker eingebunden werden.
Überwachung des Endverbleibs:
Die Überwachung des Endverbleibs exportierter Rüstungsgüter (Post-Shipment-Kontrollen) soll ausgeweitet werden, um sicherzustellen, dass die Waffen nicht in falsche Hände geraten.
Stärkung der europäischen Zusammenarbeit:
Das Gesetz soll die Zusammenarbeit der EU-Mitgliedstaaten bei der Rüstungsexportkontrolle fördern und einen gemeinsamen Standpunkt der EU zu Rüstungsexporten unterstützen.
Hintergrund ist, dass Rüstungsexporte derzeit vor allem durch politische Grundsätze und die Genehmigungspraxis des Bundessicherheitsrates geregelt werden, was von Kritikern als intransparent und nicht ausreichend restriktiv kritisiert wird. Ziel des neuen Gesetzes ist es, diese Lücken zu schließen und eine klare, transparente und wertebasierte Rüstungsexportpolitik zu etablieren.
Das größte Übel des Staats, die Ratte in der Bildsäule
»Johann Gottfried Herder (1744-1803)
Hoan-Kong frage einst seinen Minister, den Koang-Tschong, wofür man sich wohl in einem Staat am meisten fürchten müsse. Koang-Tschong antwortete: »Prinz, nach meiner Einsicht hat man nichts mehr zu fürchten, als was man nennet: die Ratte in der Bildsäule.«
Hoan-Kong verstand diese Vergleichung nicht; Koang-Tschong erklärte sie ihm also:
»Ihr wisset, Prinz, dass man an vielen Orten dem Geiste des Orts Bildsäulen aufzurichten pflegt; diese hölzernen Statuen sind inwendig hohl und von außen bemalet. Eine Ratte hatte sich in eine hineingearbeitet; und man wusste nicht, wie man sie verjagen sollte. Feuer dabei zu gebrauchen getraute man sich nicht, aus Furcht, dass solches das Holz der Statue angreife; die Bildsäule ins Wasser zu setzen, getraute man sich nicht, aus Furcht, man möchte die Farben an ihr auslöschen. Und so bedeckte und beschützte die Ehrerbietung, die man vor der Bildsäule hatte, die - Ratte.«
»Und wer sind diese Ratten im Staat?« fragte Hoan-Kong.
»Leute«, sprach der Minister, »die weder Verdienst noch Tugend haben und gleichwohl die Gunst des Fürsten genießen. Sie verderben alles; man siehet es und seufzet darüber; man weiß aber nicht, wie man sie angreifen, wie man ihnen beikommen soll. Sie sind die Ratten in der Bildsäule.«
07.07.2025
HIER KLICKEN: Gutachten
Wissenschaftliche Dienste des Bundestages
GUTACHTEN vom 03.07.2025
Erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der israelischen und US-amerikanischen Angriffe auf den Iran
Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages machen in einem Gutachten „erhebliche Zweifel“ an der Rechtmäßigkeit der israelischen und
US-amerikanischen Angriffe auf den Iran geltend.
Die „ganz überwiegende Mehrheit der Völkerrechtler“ sehe die Kriterien für eine „Selbstverteidigungslage“ Israels nach Artikel 51 der UN-Charta der Vereinten Nationen nicht als erfüllt an, heißt es in der 54-seitigen Expertise, die vom 03. Juli datiert und vom Linken-Abgeordneten Ulrich Toden in Auftrag gegeben wurde.
Die US-Militäroperation Midnight Hammer gegen iranische Atomanlagen lässt sich – entgegen dem amerikanischen Rechtfertigungsnarrativ – nicht auf das Recht auf kollektive Selbstverteidigung nach Art. 51
VN-Charta stützen. Dazu müsste die israelische Militäroperation Rising Lion, zu deren Unterstützung die US-Militärschläge gegen den Iran erfolgt sind, aber selbst völkerrechtskonform und vom Selbstverteidigungsrecht gedeckt gewesen sein. Daran bestehen jedoch
– wie bereits ausgeführt – erhebliche Zweifel.
ZUM ARTIKEL: Link zu Deutschlandfunk
Die Dimension der entstandenen radioaktiven Verseuchung kann noch nicht abgeschätzt werden und erfordert unabhängige, seriöse Untersuchungen vor Ort. Jedoch sind große Mengen radioaktiven Materials in den Anlagen vorhanden, so dass eine regionale langfristige Katastrophe für Mensch und Umwelt derzeit leider nicht ausgeschlossen werden kann.
Der Waffenstillstand ist brüchig und keiner weiß, was die unberechenbare US-israelische Politik weiter anstrebt. Deshalb, und in Anbetracht der seit zwei Jahren andauernden Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Palästina:
KEINE VÖLKERRECHTSWIDRIGE, LEBENSVERACHTENDE UNTERSTÜTZUNG MEHR AUS DEUTSCHLAND
STOPPT DIE WAFFENEXPORTE AN ISRAEL
HIER KLICKEN: Warum wir für unser Völkerrecht kämpfen müssen
Beendet endlich
die unerträgliche Not der Kinder in Gaza!!!
Rüstungsexporte an Israel:
Deutschland bereichert sich am Elend der Menschen und ist zweitgrößter Rüstungslieferant nach den USA
STOPPT DIE RÜSTUNGSEXPORTE AN ISRAEL
02.07.2025
Militär größter institutionelle Treibhausgasemittent
Kriege haben gravierende Folgen für das Weltklima. Milliarden Liter Treibstoff werden verbrannt.
Die Leidtragenden dieser Folgen sind vor allem die Menschen im globalen Süden.
Global betrachtet, gehört das Militär zu den größten institutionellen Treibhausgasemittenten: Ein Bericht von "Scientists for Global Responsibility" und der Organisation "The Conflict and Environment Observatory" schätzt, dass das Militär im Jahr 2022 für etwa 5,5 Prozent der weltweiten Treibhausgasemissionen verantwortlich war. Wären alle Streitkräfte der Welt ein Land, dann läge das auf dem vierten Platz der größten Emittenten - noch vor Russland.
In Gaza gibt es derzeit die höchsten Emissionen
01.07.2025
BITTE HIER KLICKEN - UNICEF Aufruf an die Welt: KINDER IN GAZA IN SCHWERSTER NOT
Die britische UNICEF-Botschafterin Jemima Goldsmith Khan interviewte den globalen UNICEF-Sprecher James Elder, als er Anfang des Monats in Gaza war. James berichtet aus erster Hand, was er gesehen hat und warum sich die Situation für Kinder immer weiter verschlechtert. Dies ist der kritischste Moment für die Kinder in Gaza seit Beginn dieses brutalen Krieges. UNICEF braucht einen sicheren, dauerhaften und uneingeschränkten Zugang, und die Kinder in Gaza brauchen dringend einen Waffenstillstand.
WUßTEN SIE,
DASS DIE ERSTE CHARTA DER MENSCHENRECHTE
AUS DEM ALTEN PERSIEN STAMMT?
Der Kyros-Zylinder (539 v. Chr.)
539 v. Chr. eroberten die Armeen von Kyros dem Großen, dem ersten König von Altpersien, die Stadt Babylon. Aber es waren seine darauf folgenden Maßnahmen, die einen großen Fortschritt für die Menschheit darstellten. Er befreite die Sklaven, erklärte, dass alle Menschen das Recht haben, ihre eigene Religion zu wählen, und stellte Rassengleichheit her. Diese und andere Erlasse wurden auf einem gebrannten Tonzvlinder in akkadischer Sprache mit Keilschrift aufgezeichnet.
Heute ist diese antike Aufzeichnung als Kvros-Zvlinder bekannt. Jetzt ist sie als weltweit erste Charta der Menschenrechte anerkannt.
Sie ist in alle sechs offiziellen Sprachen der Vereinten Nationen übersetzt worden und ihre Bestimmungen entsprechen den ersten vier Artikeln der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.
Michael Jackson - Man In The Mirror
Zur Erinnerung an Michael Jackson 29.08.1958 - 25.06.2009
Michael Jackson war nicht nur King of Pop, er war König der Herzen.
Er nutzte sein herausragendes Talent, um Menschen auf der ganzen Welt Freude zu bereiten.
Im Kampf gegen Rassismus war er Pionier für viele Veränderungen.
Das kann man sich heute gar nicht mehr vorstellen: Der Musiksender MTV war in seinem ersten Jahr ein rassistischer Fernsehsender, der ausschließlich Musik weißer Interpreten und Bands spielte. Michael Jackson war der erste Afro-amerikanische Künstler, der im Musiksender MTV ausgestrahlt wurde. Er hat den Zugang für viele andere Künstler eröffnet.
Michael Jackson spendete zu Lebzeiten über 350 Millionen US-Dollar an 39 Wohltätigkeitsorganisationen.
Noch bedeutender als die finanziellen Spenden, war jedoch die Zeit, die er so großzügig verschenkte, indem er Krebspatienten und Verbrennungsopfer in Krankenhäusern, sowie tausende Kinder in Waisenhäusern auf der ganzen Welt besuchte.
Er setzte sich für Menschenrechte und den Erhalt unseres Planeten ein und thematisierte die Probleme unserer Erde in seinem Lied "Earth Song".
Er ermutigte uns in seinem Lied "MAN IN THE MIRROR" dazu, bei uns selbst anzufangen, um die Welt zu einem besseren Ort zu gestalten.
Michael Jacksons Lebenswerk als Künstler und Philanthrop ist einzigartig und bleibt unvergessen.
Poem written and spoken by Michael Jackson
Oilpainting & Video by Mona Harun-Mahdavi
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 26
Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen
§ 8 Erteilung und Widerruf der Allgemeinen Genehmigung
(1) Die Allgemeine Genehmigung im Sinne des § 3 Absatz 4, des § 4 Absatz 2 und des § 4a Absatz 4 wird durch Rechtsverordnung erteilt.(2) Die Allgemeine Genehmigung kann durch Rechtsverordnung ganz oder teilweise widerrufen werden, insbesondere wenn Grund zu der Annahme besteht, daß die allgemein genehmigten Beförderungen dem Interesse der Bundesrepublik an der Aufrechterhaltung guter Beziehungen zu anderen Ländern zuwiderlaufen würden.(3) Die Allgemeine Genehmigung ist durch Rechtsverordnung ganz oder teilweise zu widerrufen, wenn1. die Gefahr besteht, daß die auf Grund der Allgemeinen Genehmigung beförderten Kriegswaffen bei einer friedensstörenden Handlung, insbesondere bei einem Angriffskrieg, verwendet werden,2. Grund zu der Annahme besteht, daß durch die allgemein genehmigten Beförderungen völkerrechtliche Verpflichtungen der Bundesrepublik verletzt würden oder deren Erfüllung gefährdet würde.4) Rechtsverordnungen nach den Absätzen 1 bis 3 werden von der Bundesregierung erlassen; sie bedürfen nicht der Zustimmung des Bundesrates.
Besuchen Sie auch unsere
BLOGS
••••••••••••
Gedichte und Gemälde von Mona Harun-Mahdavi
Das "Wir, Erdeaner"
Interview für "Hinter den Schlagzeilen", das Magazin für Kultur und Rebellion
von Konstantin Wecker:
Link zum Interview:
https://hinter-den-schlagzeilen.de/die-welt-ist-ohnehin-surreal
Zur Erinnerung an den
King of Pop
Michael Jackson
29.08.1958 - 25.06.2009
MAKE ART NOT WAR
Heal The World
PLANET EARTH, gentle and blue
With all my heart,
I LOVE YOU.
GEDANKEN WORTE TATEN
Achte auf Deine Gedanken, denn sie werden zu Worten und diese werden einmal zu Taten. Diese Weisheit stammt von Zarathustra. Dieser altpersische Glaube war Wegbreiter des Monotheismus, des jüdischen, christlichen und muslimischen Glaubens.
Was aus den nachfolgenden Worten die wir in renommierten Zeitungen lesen konnten passiert ist, sehen wir an dem schrecklichen Völkermord den die israelische Regierung an den Palästinensern ausübt. Dabei werden, allen weltweiten Protesten zum Trotz, jegliche Völker- und Menschenrechte unbarmherzig ausser Kraft gesetzt.
Auf unserem Partnerkanal bei YouTube wurde das Video, indem lediglich diese Zitate gezeigt wurden gelöscht.
Die mutmaßliche Beschwerde aus der ultrarechten Israel-Lobby zeigt mit ihrer „ZensurPolitik“ umso mehr ihre antidemokratische Einstellung. Die Sozialen Medien sind in Händen dieser diktatorischen Lobby, die jede legitime Kritik im Keim ersticken möchte. Es gibt keine rechtliche Grundlage ein Video zu löschen, welches bereits in renommierten Zeitungen veröffentlichte Zitate zeigt.
Zahlreiche Kanäle werden zensiert und gelöscht, nur weil sie eine nach unserem deutschen/europäischen Sinn, demokratische, legitime Kritik üben.
Von Konzernen, die Milliarden Gewinne erzielen und nicht einmal reguläre Steuern bezahlen müssen.
Die Europa/Deutschland Politik tut leider zu wenig gegen diese Machtergreifung durch ultrarechte Lobbyisten aus dem Ausland. Rassistische Inhalte und fremdenfeindliche Videos /Kommentare werden kaum geahndet oder führen sehr selten zu einer Löschung eines Video-Kanals. Demokratische Inhalte, die sich gegen ultrarechte Machenschaften einsetzen und versuchen die Demokratie durch Aufklärung zu stützen, werden regelrecht kontrolliert und jede Gelegenheit wird zum Anlass genommen, diese Kanäle mundtot zu machen.
Bewirkt wird jedoch das Gegenteil. Es gibt genug andere Möglichkeiten Information zu teilen.
Wir veröffentlichen nun an dieser Stelle einige wenige Zitate, die die allgemeine Gesinnung dieser ultrarechten Israel-Lobby zeigen. Sie sollen auch der deutschen Bevölkerung ein Mahnmal sein, rechte Parteien zu wählen. Alle rechten Parteien dieser Welt sind ähnlich. Ob in Israel, Brasilien, Ungarn oder hier… Zuerst ködern sie die Wähler, dann bauen sie Schritte für Schritt die Demokratie ab und sichern sich somit durch Gesetzesänderungen (oder Grundgesetzänderungen in Deutschland) ihre geplante Diktatur ab.
In diesem mahnendem Sinn nun die folgenden menschenverachtenden
NIE WIEDER
Verbrechen gegen die Menschlichkeit???
Verbrechen gegen die Menschlichkeit ist ein Straftatbestand im Völkerstrafrecht, der durch einen ausgedehnten oder systematischen Angriff gegen eine Zivilbevölkerung gekennzeichnet ist. Erstmals völkervertraglich festgelegt wurde der Tatbestand 1945 im Londoner Statut des für den Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher des NS-Regimes geschaffenen Internationalen Militärgerichtshofs. Die heute wichtigste vertragliche Rechtsquelle ist Artikel 7 des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs. Die Strafbarkeit von Verbrechen gegen die Menschlichkeit ist daneben auch völkergewohnheitsrechtlich anerkannt.
mit Chas W. Freeman, geb. 1943 in Washington D.C., Jurist, ehem. stellvertretender US-Verteidigungsminister, US-Botschafter a.D., Direktor des Thinktanks „Atlantic Council“.
https://freimaler-kunstloge.blogspot.com/




Kommentare
Kommentar veröffentlichen